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Die Bildungsprämie

... eine Möglichkeit der Förderung von Fortbildungen:
 

Was ist die Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie finanziert 50% einer Fortbildung bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro und darf nur einmalig im Jahr in Anspruch genommen werden.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
• Sie sind berufstätig und verdienen weniger als 26.000 Euro Jahreseinkommen bzw. bei Ehepaaren zusammen weniger als 52.000 Euro.
• Zum Zeitpunkt der Antragsstellung dürfen Sie noch nicht zur Fortbildung angemeldet sein.
• Die gewünschte Fortbildung kann sowohl der Weiterqualifizierung in der bisherigen Berufssparte dienen als auch der Neuorientierung.

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Wie beantragen Sie die Bildungsprämie?
Sie vereinbaren mit der zuständigen Beratungsstelle telefonisch einen Beratungstermin.

Ihre zuständige Beratungsstelle finden Sie unter
http://www.bildungspraemie.info/

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Zum Termin bringen Sie mit:
- Ausweis
- Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr
- Webseitenadresse des von Ihnen gewünschten Fortbildungsanbieters und die Webseiten zweier weiterer Anbieter, die dieselbe (oder eine ähnliche) Fortbildung anbieten.

Der Berater/ die Beraterin formuliert mit Ihnen ein Weiterbildungsziel und stellt den Prämiengutschein aus, auf dem sind alle drei Fortbildungsanbieter aufgelistet sind. Sie entscheiden, bei wem Sie die Prämie einlösen.
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„Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.“

http://www.bildungspraemie.info/

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