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Die Bildungsprämie

... eine Möglichkeit der Förderung von Fortbildungen:
 

Was ist die Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie finanziert 50% einer Fortbildung bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro und darf nur einmalig im Jahr in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
• Sie sind berufstätig und verdienen weniger als 26.000 Euro Jahreseinkommen bzw. bei Ehepaaren zusammen weniger als 52.000 Euro.
• Zum Zeitpunkt der Antragsstellung dürfen Sie noch nicht zur Fortbildung angemeldet sein.
• Die gewünschte Fortbildung kann sowohl der Weiterqualifizierung in der bisherigen Berufssparte dienen als auch der Neuorientierung.

Wie beantragen Sie die Bildungsprämie?
Sie vereinbaren mit der zuständigen Beratungsstelle telefonisch einen Beratungstermin.

Ihre zuständige Beratungsstelle finden Sie unter
http://www.bildungspraemie.info/

Zum Termin bringen Sie mit:
- Ausweis
- Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr
- Webseitenadresse des von Ihnen gewünschten Fortbildungsanbieters und die Webseiten zweier weiterer Anbieter, die dieselbe (oder eine ähnliche) Fortbildung anbieten.

Der Berater/ die Beraterin formuliert mit Ihnen ein Weiterbildungsziel und stellt den Prämiengutschein aus, auf dem sind alle drei Fortbildungsanbieter aufgelistet sind. Sie entscheiden, bei wem Sie die Prämie einlösen.
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„Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.“

http://www.bildungspraemie.info/

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